Angriff auf SPD-Mitglieder: Nazi-Schläger müssen hinter Gitter

Von Anne Baum und Marion van der Kraats

Berlin - Gut ein halbes Jahr nach einer Attacke auf SPD-Mitglieder im Bundestagswahlkampf in Berlin sind vier mutmaßliche Neonazis aus Sachsen-Anhalt zu Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zwei der vier Angeklagten sind zu Haftstrafen verurteilt worden, bei den anderen beiden soll noch einmal eine Prüfung erfolgen.
Zwei der vier Angeklagten sind zu Haftstrafen verurteilt worden, bei den anderen beiden soll noch einmal eine Prüfung erfolgen.  © Paul Zinken/dpa

Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In zwei Fällen soll in einem halben Jahr darüber entschieden werden, ob die Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die beiden Männer bleiben so lange auf freiem Fuß.

Die 17 bis 20 Jahre alten Angeklagten hätten sich unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. "Alle vier waren an den Taten beteiligt", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach.

Es gebe keinen Zweifel, dass sie aus ihrer politischen Gesinnung heraus die Opfer attackiert hätten. Die vier Angeklagten seien dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen.

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Die Angeklagten aus Sachsen-Anhalt waren nach Berlin gereist, um an einer Demonstration teilzunehmen. Laut Urteil haben sie am 14. Dezember 2024 gegen 12 Uhr an einer Bushaltestelle in Berlin-Lichterfelde Eheleute attackiert, die rote Mützen mit SPD-Logo trugen.

Der 50-jährige Mann wurde durch Tritte und Schläge mit Springerstiefeln auch gegen den Kopf verletzt. Als Polizisten eintrafen, wurden auch diese attackiert.

Richter sieht "schädliche Neigung" bei allen Angeklagten

Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass alle vier Beschuldigten an der Tat beteiligt gewesen sind.
Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass alle vier Beschuldigten an der Tat beteiligt gewesen sind.  © Paul Zinken/dpa

Die Angeklagten wurden alle wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, einige auch des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung sowie Widerstands schuldig gesprochen.

Zwei der Angeklagten hätten Polizisten angegriffen und beleidigt. "Die rechte Gesinnung hat sich verfestigt", sagte Kaltenbach mit Blick auf einen 19-Jährigen. Bei allen Angeklagten liege eine "schädliche Neigung" vor. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht.

Die Angeklagten waren am Tatort festgenommen worden. Drei kamen bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Ein 19-Jähriger hatte zu Verhandlungsbeginn Anfang Mai gestanden. Es tue ihm leid, er habe sich auf einem "Irrweg" befunden. Ein 20-Jähriger äußerte ebenfalls Bedauern.

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Eine Polizeibeamtin hatte im Prozess geschildert, es sei eine "kampfbereite Gruppe" gewesen. Einer der Männer habe gerufen, er sei "stolz, ein Rechter zu sein". Sie seien nach Berlin gekommen, "um Linke zu prügeln". In den Augen habe sie Hass und Wut wahrgenommen.

Staatsanwältin Nicola Schmidt beantragte in ihrem Plädoyer Jugendstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren und vier Monaten. Verteidiger sprachen in ihren Plädoyers von einem "gruppendynamischen Geschehen unter Alkohol". Zwei der Anwälte plädierten auf Bewährungsstrafen, einer auf eine Verwarnung, der Anwalt eines 17-Jährigen forderte Freispruch.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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